Die vorweggenommene Erbfolge, also eine Übertragung bereits zu Lebzeiten, ist in Spanien sehr wichtig da die Erbschaftssteuer für Nichtresidente sehr hoch sein kann.

Herr RA Gerboth ist u.a. im deutsch-spanischen Erbrecht spezialisiert, seit vielen berät er in komplexen erbschaftsrechtlichen Sachverhalten zwischen Spanien und Deutschland, der Schweiz und Österreich. Hierzu schrieb er auch im Handbuch für Privatvermögen über dies Situation in Spanien.

Durch eine frühzeitige individuelle Erbschaftsplanung helfen wir unseren Mandanten optimale Lösungen zu finden.