Unser Expertenteam an deutschen und spanischen Anwälten berät Sie in allen Angelegenheiten zwischen Spanien und Deutschland. Herr Gerboth RA & Abogado ist spezialisiert im Immobilienrecht und berät Sie sowohl rechtlich als auch über steuerliche Belange beim Erwerb einer neuen Immobilie auf Mallorca, sowohl als inflationsgeschütztes Investment als auch als Zweitwohnsitz oder Eigenheim.
Wir begleiten Sie im kompletten Prozess des Immobilienerwerbes: vom Optionsvertrag, über den Notarvertrag bis zur Eintragung im Grundbuch und zwar in ganz Spanien.
Ebenfalls berücksichtigen wir beim Kauf den Aufbau einer korrekten Struktur um die Familie vor zu hohen späteren Erbschaftssteuerlichen Belastungen zu verschonen, denn die Erbschaftssteuer für Nichtresidente hat nur einen maximalen Freibetrag von ca. 15.000 Euro und lag im Durchschnitt bei 33 % was momentan jedoch für die Balearen auf 1 % reduziert ist jedoch wieder erhöht werden soll, weshalb eine Erbschaftsplanung immer notwendig ist . Seit vielen Jahren ist Herr RA Gerboth im Immobilien- und Erbrecht spezialisiert und tätig.
Herr Gerboth ist Co Autor eines grösseren juristischen Sammelwerkes im Stollfuss Verlag „Handbuch für Privatvermögen“, wobei Herr Gerboth mit der Hilfe von Frau RAin Seidel den kompletten Spanienteil erstellt hat, in welchem vor allem in erb- und immobilienrechtliche Fragen behandelt werden.
Wir beraten Sie umfassenden bei dem Aufbau einer neuen geschäftlichen Existenz über alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte. Wir helfen Ihnen bei der Gründung einer neuen Gesellschaft, sowie deren Eintragung im Handelsregister und der gewerblichen Anmeldung.
Frau Rechtsanwältin Seidel ist ebenfalls in allen Immobilien-, gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. Frau Seidel hilft Ihnen bei der Legalisierung der Immobilie zur touristischen Vermietung sowie in allen anderen immobilienrechtlichen Fragen.